Bekanntmachung der Finanzämter

26. Mai 2025

Von den Finanzämtern wurde in der „Öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025“ bekanntgegeben, dass bei ihnen die in der Aufforderung aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2026 abzugeben sind. Die Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2025 ist über die Internetseiten des Bayer. Landesamts für Steuern (sh. hier…) und der Finanzämter (sh. hier…) abrufbar

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