Bekanntmachung der Finanzämter

11. Juni 2025

Von den Finanzämtern wurde in der „Öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2024“ bekanntgegeben, dass bei ihnen die in der Aufforderung aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2025 abzugeben sind. Die Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2024 ist über die Internetseiten des Bayer. Landesamts für Steuern (sh. hier…) und der Finanzämter (sh. hier…) abrufbar

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